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Produktinfo

Ganzheitliche Beratung – individueller Schutz.

 

Wenn es um die richtige Versicherungslösung geht, müssen Hausverwalter nicht nur an die verwalteten Immobilien und die Interessen ihrer Kunden denken. Sie sind darüber hinaus als Gewerbetreibende an einer umfassenden Absicherung für ihr eigenes Unternehmen interessiert. Gut, dass Sie eine spartenübergreifende Lösung für beide Zielgruppen anbieten können.

 

Mit dem ERGO Hausverwalterkonzept haben wir die branchenrelevanten Versicherungen für Eigentümer(gemeinschaften) und Hausverwalter zusammengestellt. Damit können Sie Ihren Kunden passgenauen Schutz bieten – egal ob Rundum-Sorglos-Paket oder individuelle Zusammenstellung einzelner Produkte. Das heißt für Sie: ein hohes Cross-Selling-Potenzial.

 

 ERGO Hausverwalterkonzept

 

Einzelne Versicherungen, einzelne Verträge – volle Flexibilität.

Mit dem ERGO Hausverwalterkonzept bieten Sie Ihren Kunden die branchenrelevanten

Versicherungen aus einer Hand an. Natürlich können Ihre Kunden die Versicherungen auf Wunsch auch einzeln wählen. Alle Versicherungen bieten wir mit separaten Verträgen an. So können Hausverwalter ganz nach Bedarf auswählen, welche Absicherung sie für ihr Unternehmen benötigen. Und auch die Eigentümergemeinschaften können sich ganz unabhängig vom Hausverwalter den gewünschten Versicherungsschutz zusammenstellen.

 

 

ERGO Wohngebäude- und Glasversicherung für Hausverwalter

 

Die Erwartungen der Eigentümer an die Professionalität und gute Beratung durch die beauftragten Hausverwaltungen sind hoch. Deshalb punkten Verwalter bei ihren Kunden mit Versicherungslösungen, die über den üblichen Schutz hinausgehen: Mit der ERGO Wohngebäude- und Glasversicherung können Sie Hausverwaltern eine überzeugende Lösung für ihre Kunden an die Hand geben

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Denn damit können Sie für jedes Gebäude die passende Absicherung bieten – mit vielen Highlights für die speziellen Anforderungen von Eigentümergemeinschaften. Machen Sie Ihre Kunden zum Beispiel auf die Übernahme von Regiekosten und unsere Leistungen bei Schäden durch Mieter aufmerksam.

 

Unsere Wohngebäude-Produkt-Highlights für Ihre Kunden:

  • Regiekosten: Wir zahlen die Kosten für die Koordination von Handwerkern bei Schäden ab 2.000 Euro. Das ist besonders für Hausverwalter interessant.
  • Schäden durch Mieter: Wir versichern die Kosten für die Entsorgung oder Lagerung der Sachen von Mietern, die die Wohnung „heimlich“ verlassen haben (Mietnomaden). Sowie Schäden an diesen vermieteten Wohnräumen. Wir übernehmen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit Todesfällen von Mietern entstehen.
  • Finanzielle Risiken: Mietausfall für von der Wohnungseigentümergemeinschaft vermietete Wohnungen und Hausgeldausfall innerhalb der Eigentümergemeinschaft sind mitversichert.
  • Reduzierte Art der Wertermittlung: Für den Hausverwalter ist es nicht immer einfach, alle üblicherweise benötigten Detailinformationen zur Ermittlung der Versicherungssumme zusammenzustellen. Deshalb ermitteln wir die Versicherungssumme beim ERGO Hausverwalterkonzept mit möglichst wenigen Daten. Das bedeutet für Ihre Kunden: weniger Aufwand und mehr Zeit für andere Aufgaben.

 

Weitere Einschlussmöglichkeiten:

Im Hausverwalterkonzept Wohngebäude besteht nur wenig Beratungsbedarf an weiteren Einschlüssen, da viele Leistungen bereits im Grundschutz enthalten sind. Mit Ausnahme der drei folgenden Bausteine, die Ihre Kunden auf Wunsch einzeln hinzuwählen können:

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Unbenannte Gefahren
  • Gebäudetechnik

    Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Wohngebäude- und Glasversicherung für Hausverwalter erhalten Sie auf den jeweiligen „Reitern“.

    Weitere Sparten im Hausverwalter-Ansprachekonzept

     

    Darüber hinaus sind folgende weitere Sparten mit den Produktbesonderheiten im Hausverwalter- Ansprachekonzept enthalten.

    Individueller Schutz für Eigentümer(gemeinschaften) und deren Immobilien

    • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
    • gesetzliche Haftpflicht der WEG als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer mit besonderen Highlights
    • sofern besonders vereinbart: Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • telefonische anwaltliche Sofort-Beratung
    • Übernahme der gesetzlichen Gebühren für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahre

    • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    • für den Bedarf von Verwaltungsbeiräten
    • Kostenübernahme bei Pflichtverletzungen
    • 5 Jahre Nachhaftung         

    Leistungsstarker Schutz für Hausverwalter

    • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    • Prüfung der Schadensersatzpflicht
    • Leistung bei berechtigten Ansprüchen
    • Abwehr unberechtigter Ansprüch
    • Gewerbe-Haftpflichtversicherung
    • Personen- und Sachschäden aus der beruflichen Tätigkeit
    • Betriebsstättenrisiko (z.B. Verkehrssicherungspflicht)
    • gesetzliche Haftpflicht des Verwalters, so über die HuG der WEG keine Deckung besteht
    • Rechtsschutzversicherung
    • Services und Hilfestellungen
    • Kostenübernahme
    • hohe Deckungssummen
    • Cyber-Versicherung
    • Ansprüche Dritter
    • Eigenschäden (z. B. Wiederherstellung von Daten, Computerbetrug, Ertragsausfall)
    • umfassende Serviceleistungen

    Versicherte Gefahren

    Im Rahmen der ERGO-Wohngebäudeversicherung ersetzen wir die versicherten Sachen, wenn sie durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:

    • Feuer: Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (auch „Blindgänger“), Implosion, Verpuffung Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Aufprall eines Luftfahrzeugs oder eines Meteoriten sowie Überspannungsschäden durch Blitz
    • Leitungswasser und Rohrbruch:
      • Unter Leitungswasser verstehen wir Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Leitungen und Schläuchen und Einrichtungen der Wasserversorgung und von Schwimmbecken, aus Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, aus Wasserbetten und Aquarien, aus Zisternen-, Sprinkler- und Berieselungsanlagen sowie aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren und aus Schwimmbecken. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stellen wir dem Leitungswasser gleich.
      • Rohrbruch: Versichert sind z. B. frostbedingte und sonstige Rohrbruchschäden an den Rohren der Wasserver- und -entsorgung des Hauses
    • Sturm und Hagel:
      • Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 oder von mindestens 63 km/h.
      • Hagel ist ein Niederschlag in Form von Eiskörnern.
      • Dazu gehört auch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen wirft sowie Folgeschäden eines Sturm- oder Hagelschadens an versicherten Sachen.
    • Weitere Naturgefahren: Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Überschwemmung sowie Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch

    Die Kombination aus den Gefahren ist für Ihre Kunden frei wählbar (Ausnahme: Voraussetzung für die Versicherung der weiteren Naturgefahren ist die Wahl der Gefahr Sturm/Hagel).

     

    Versicherte Sachen und Objekte

    Versicherte Objekte und Sachen sind das Haus mit seinen Bestandteilen sowie Gebäudezubehör. Dazu gehören auch Einbaumöbel/-küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.

    Zu den versicherten Sachen gehören auch

    • in und an dem Gebäude, sowie auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Fotovoltaik-, Solar- und Wärmepumpenanlagen mit deren Bestandteilen und Zubehör
    • von Eigentümern in den Wohnungen bereitgestellte Möbel und Anbauküchen
    • Gebäudezubehör, das der Instandhaltung und der Nutzung des Gebäudes dient. Dazu gehören auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen.
    • Nebengebäude in Holz- oder Leichtbauweise und sonstige Grundstücksbestandteile, die mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Zu diesen Sachen gehören z. B. Garten- oder Gewächshäuser, Carports, Terrassen, Beleuchtungsanlagen, Einfriedungen, Grillkamine, Hof- und Gehsteigbefestigungen, Hundezwinger/-hütten, Masten, Kinderschaukeln, Schutz- und Trennwände, Ständer, Überdachungen und Pergolen. Nicht versichert sind Bäume und alle Arten von Bepflanzungen auf dem Versicherungsgrundstück. Ebenfalls ist das Erdreich des Grundstücks nicht versichert.
    • Antennenanlagen und Fotovoltaik-, Solar-, Wärmepumpen- oder Windkraftanlagen mit ihren Bestandteilen und Zubehör. Voraussetzung ist, dass diese Anlagen der Versorgung des Gebäudes dienen und Ihr Kunde dafür das Risiko trägt (Gefahrtragung). Nicht versichert sind ausschließlich gewerblich genutzte Anlagen. (Fotovoltaikanlagen auf dem Gebäude, mit Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens, die von Ihrem Kunden zur privaten Nutzung betrieben werden sehen wir nicht als gewerbliche Nutzung an. Auch wenn er dafür ein erforderliches Klein- oder Nebengewerbe angemeldet hat)
    • Das im Erdreich befindliche Schwimmbecken mit seinen Bestandteilen und Zubehör.

    Nebengebäude in massiver Bauweise mit einer nutzbaren Fläche von mehr als 30 qm sowie Garagen auf dem Versicherungsgrundstück können auf Wunsch mitversichert werden.

     

    Versicherte Schäden und Kosten

    Auswahl versicherter Schäden

    Die ERGO Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter enthält in der Grunddeckung unter anderem folgende Leistungen:
    (Die Leistungsmerkmale treffen nur zu, wenn die in Klammern aufgeführte Gefahr versichert ist. F=Feuer; W= Leitungswasser/Rohrbruch, S=Sturm/Hagel, EL=Weitere Naturgefahren)

    • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung (F,W,S,EL)
    • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritten nach einem Einbruch inkl. Beschädigungen innerhalb der Wohnung bis 100% der Versicherungssumme*  (F,W,S,EL)
    • Grobe Fahrlässigkeit: keine verschuldensabhängige Kürzung bei der Schadensregulierung für Schäden bis einschließlich 10.000 Euro, wenn Ihr Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Dieses gilt auch für die grob fahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten (F,W,S,EL)
    • Schäden durch Absturz von Luftfahrzeugen und Meteoriten, Implosion, Nutzwärme, Rauch, Überschallknall und Verpuffung (F)
    • Überspannungsschäden durch Blitz sowie Sengschäden und Schmorschäden (F)
    • Schäden durch den Anprall von Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen (F)
    • Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten, Wassersäulen und Zimmerbrunnen (W)
    • Austritt von Wasser oder sonstigen wärmetragenden Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen und Zisternen (W)
    • Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes (W)
    • Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasch- und Spülmaschinenschläuchen sowie an Armaturen (W)
    • Frost- und sonstige Bruchschäden an den Rohren von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen und Zisternen (W)
    • Bruchschäden an Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes sowie an den Rohren von Zisternen, Schwimmbecken und Fußbodenheizungen (W)
    • Bruchschäden an Gasrohren und Ölleitungen (W)
    • Beseitigung von Rohrverstopfungen bis 3.000 Euro (W)
    • Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern bis 1.000 Euro (W)
    • Reparatur von undichten Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Inkl. Muffenversatz und Wurzeleinwuchs. Die Entschädigungsgrenze ist abhängig vom Gebäudealter:
      • 20.000 Euro für Gebäude mit einem Baujahr 1990 oder jünger.
      • 10.000 Euro für Gebäude mit eine Baujahr 1989 oder älter.
        Legt der Kunde im Versicherungsfall die Bescheinigung einer Dichtheitsprüfung (DIN 1986-30) vor, zahlen wir auch bei diesen Gebäuden bis zu 20.000 Eur
    • Diebstahl von Sachen, die außen und fest mit dem Gebäude verbunden sind  bis 15.000 Euro
    • Gebäudebeschädigungen durch freilebende bzw. wildlebende Tiere bis 15.000 Euro
    • Graffitischäden und Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte bis 15.000 Euro

    Auswahl versicherter Kosten durch bzw. nach einem Schadensfall

    Im Schadensfall ersetzen wir u. a. folgende notwendige Kosten:

    • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für die Dekontamination von Erdreich, Sachverständigenkosten, Feuerlöschkosten sowie Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen für Restwerte insgesamt summarisch bis 100% der Versicherungssumme*
    • Aufwendungen für Bäume und deren Äste sowie Grundstücksbepflanzungen inkl. gärtnersicher Anlagen und Teichanlagen  bis 100.000 Euro
    • Kosten für die Koordination von Handwerkern bei der Wiederherstellung des Gebäudes bis 5% vom Schaden höchstens 2.000 Euro pro Jahr, wenn der eingetretene Schaden mehr als 2.000 Euro beträgt
    • Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser, Gas und Öl (Medienverlust) bis 100% der Versicherungssumme*
    • Kosten für Stromversorgung bei Ausfall von regenerativen Anlagen bis 100% der Versicherungssumme*
    • Mietausfall für Wohnräume bis 36 Monate wahlweise im ersten Monat Hotelkosten bis 150 Euro pro Tag je Wohnungseigentümer
    • Mietausfall für gewerblich genutzte Räume bis 36 Monate (nur bei teilgewerblich genutzten Gebäuden)
    • Mehrkosten bei vorzeitiger Urlaubsrückreise bis 5.000 Euro je Wohnungseigentümer, wenn der eingetretene Schaden mehr als 5.000 Euro beträgt
    • Fehlende Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen bis 24 Monate
    • Ersatz der Kosten für Notfälle
      • Einsatz eines Schlüsseldienstes bis 3.000 Euro
      • Schädlingsbekämpfung innerhalb des Gebäudes. Entfernung von Wespennestern bis 3.000 Euro
      • Notheizungsmaßnahmen bei Stromausfall oder bei Gaslieferungsausfall wegen technischen Defekts bis 3.000 Eur
    • Kosten im Zusammenhang mit Fehlalarm von Rauchmeldern und weiteren Gefahrenmeldeanlagen: zum Beispiel für Gas, Wasser oder EMA bis 3.000 Euro
    • Kosten für Leckageortung auch ohne Rohrbruch bis 500 Euro pro Jahr
    • Mehrkosten für den alters- und behindertengerechten Wiederaufbau. Sowie für eine ökologische und energetische Wiederherstellung. Bei einem Schaden über 25.000 Euro. Diese Kosten übernehmen wir  bis 50.000 Euro
    • Kosten für die Entsorgung/Lagerung der Sachen von Mietern, die die Wohnung „heimlich“ verlassen haben (Mietnomaden). Sowie Schäden an diesen vermieteten Wohnräumen. Zusätzlich Kosten im Zusammenhang mit Todesfällen von Mietern. Diese Kosten übernehmen wir summarisch bis 1.500 Euro
    • Finanzrisiken:
    • Mietausfall für von der Eigentümergemeinschaft vermietete Wohnungen.
    • Hausgeldausfall innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
    • jeweils bis 12 Monate sowie bis 500 Euro je Wohnung/Monat

    • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Ihrem Gebäude durch die unmittelbare oder allmähliche Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser bis 1.000 Euro
    • Kosten für Kinderbetreuung oder Haustierunterbringung jeweils bis 3.000 Euro
    • Kosten für Hilfeleistende (Schadenbehebung/Schadenminderung) bis 3.000 Euro
    • Kosten für die Beseitigung einer Gefahrenlage, die vom Versicherungsgrundstück ausgeht, bis 3.000 Euro
    • Kosten für die Beseitigung von Schäden am Gebäude durch die allmähliche Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser bis 1.000 Euro

     

    * In der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalls für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor.

    Individuelle Ergänzungen

    Die bereits umfangreiche Wohngebäude-Grunddeckung kann Ihr Kunde mit folgenden Einschlüssen ergänzen. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Kunden genau die Sicherheit "ins Haus" zu bringen, die er braucht.

    Der Einschluss der Bausteine „Unbenannte Gefahren“ sowie „Gebäudetechnik“ sind jeweils nur möglich, wenn als versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Weitere Naturgefahren gewählt wurden.

    Eine Übersicht der wesentlichen Leistungen der ERGO-Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter finden Sie hier

     

    Selbstbeteiligung

    Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kürzen wir die bedingungsgemäße Entschädigung je Schadensfall um den vereinbarten Betrag.


    Feuer, Leitungswasser und Sturm:

    Ein Gebäude mit mehreren Schäden oder einem „schlechten“ Gebäudezustand können wir ggf. nur mit einer Selbstbeteiligung versichern. Grundsätzlich gilt die Selbstbeteiligung für alle in der Versicherung vereinbarten Gefahren (ausgenommen Weitere Naturgefahren). In Ausnahmefällen kann die Selbstbeteiligung auf einzelne Gefahren beschränkt werden.
    Die Höhe und die Art der Selbstbeteiligung stimmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner in Betrieb-Komposit ab.
    Einen Nachlass gewähren wir für diese Selbstbeteiligung nicht.

    Weitere Naturgefahren:

    Der Einschluss der Weiteren Naturgefahren erfolgt ausschließlich mit einer Selbstbeteiligung ohne Abwahlmöglichkeit.

    Für Gebäude in der ZÜRS-GK 1 bis 3 und der Erdbebenzone 1 bis 3 gilt für alle Gefahren eine einheitliche Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro.





     

    Besonderheit ZÜRS Gefährdungsklasse 4

    Die Weiteren Naturgefahren können auch für die Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter in der ZÜRS-GK 4 versichert werden.

    Auch hier ist die Versicherung mit Vereinbarung einer Mindestschadenshöhe für Überschwemmung und Rückstau möglich. Die Selbstbeteiligung für die übrigen Naturgefahren beträgt einheitlich 500 Euro.

     

    Auch für Kunden mit Gebäuden in der ZÜRS-GK 4 können Sie die Versicherung für Weiteren Naturgefahren anbieten. Bitte beachten Sie diese besonderen Hinweise dazu.

     

     

     

    Feuer-Rohbauversicherung


    Versichern Sie das noch nicht fertige Haus Ihres Kunden gegen Feuerschäden. Für die Feuerrohbauversicherung als Bestandteil der ERGO-Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter wird für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

    Versicherungsumfang

    Wir versichern Bruchschäden (Zerbrechen) an fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

    Im Schadenfall übernehmen wir die Wiederherstellungskosten oder die Reparaturkosten für die zerstörte oder beschädigte Verglasung.
    Kosten einer etwa erforderlichen Notverglasung oder auch die Entsorgungskosten der zerstörten Verglasung übernehmen wir ebenfalls.

    Je nach Wunsch Ihres Kunden kann die Verglasung 

    •  des gesamten Gebäudes oder 
    • von Räumen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. Treppenhaus) versichert werden.

    Versicherte Verglasung

    Zur versicherten Gebäudeverglasung gehören:

    • Scheiben aus Glas und Kunststoff von
      • Fenstern
      • Türen
      • Balkonen
      • Terrassen
      • Wänden
      • Wintergärten
      • Veranden
      • Loggien
      • Wetterschutzvorbauten
      • Dächern
      • Brüstungen
      • Duschkabinen
    • Abdeckungen und Scheiben von Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen
    • Lichtkuppeln
    • Glasbausteine
    • Profilbaugläser.

    Zusätzlich mitversichert sind

    • „Blindwerden“ von Mehrscheiben-Isolierverglasungen bis 5.000 Euro
    • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben und -platten (z.B. Motivdarstellung durch Glasmalereien, Ätzung, Schliff), Blei- und Messingverglasung mit künstlerischer Bearbeitung mit einer Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro
    • Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Hebebühnen o.ä. und die Beseitigung von Hindernissen mit einer Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro
    • Grobe Fahrlässigkeit:
      • Keine verschuldensabhängige Kürzung bei der Schadensregulierung für Schäden bis einschließlich 10.000 Euro, wenn Ihr Kunde die Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
      • Keine verschuldensabhängige Kürzung bei der Schadensregulierung, wenn Ihr Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Dieses gilt unabhängig von der Schadenshöh
    • Verglasung für gewerblich genutzte Räume
    • Verglasung von Werbeanlagen (z. B. Leuchtröhrenanlage, Firmenschild, Transparent) mit einer Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro

    Die Differenzdeckung

    Hat der Interessent bereits eine Wohngebäudeversicherung bei einem anderen Versicherer, die ihm aber weniger Schutz bietet, haben Sie ein weiteres Verkaufsargument: unsere Differenzdeckung. Was der bestehende Vertrag gegenüber unserem Schutz nicht absichert, sichern wir in der Zwischenzeit ab – ohne zusätzlichen Beitrag bis zum Ablauf der alten Police – maximal ein Jahr lang.

    Den kompletten Text der Differenzdeckung finden Sie hier.